- Depotbuch
- Verwahrungsbuch, das nach § 14 DepotG bei Wertpapierverwahrungsgeschäften vom Verwahrer zu führende besondere Verwahrungsbuch. Das D. gehört zu den ⇡ Geschäftsbüchern eines Kaufmanns (§§ 238 ff. HGB). Es ist ein nach Hinterlegern geordnetes sog. persönliches D.; in der Praxis wird gemäß den Richtlinien für ⇡ Depotprüfung daneben ein Sachdepot geführt.- Vgl. auch ⇡ Wertpapierverwahrung.
Lexikon der Economics. 2013.