Depotbuch

Depotbuch
Verwahrungsbuch, das nach § 14 DepotG bei Wertpapierverwahrungsgeschäften vom Verwahrer zu führende besondere Verwahrungsbuch. Das D. gehört zu den  Geschäftsbüchern eines Kaufmanns (§§ 238 ff. HGB). Es ist ein nach Hinterlegern geordnetes sog. persönliches D.; in der Praxis wird gemäß den Richtlinien für  Depotprüfung daneben ein Sachdepot geführt.
- Vgl. auch  Wertpapierverwahrung.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Depotbuch — De|pot|buch 〈[depo: ] n. 12u〉 Verzeichnis aller deponierten Gegenstände, Gelder usw. * * * De|pot|buch, das (Bankw.): von der Bank geführtes Buch zur Erfassung des Inhalts eines Depots …   Universal-Lexikon

  • Verwahrungsbuch — ⇡ Depotbuch …   Lexikon der Economics

  • Sachdepot —   [ depo], Sachdepotbuch, totes Depot, in der Depotbuchführung das nach Wertpapierarten geordnete Verzeichnis. In dem in Deutschland vom Depotgesetz (§ 14) vorgeschriebenen persönlichen Depotbuch (»lebendes Depot«) werden die Wertpapiere dagegen… …   Universal-Lexikon

  • Sachdepot — sachliches Depot, früher totes Depot; in der Depotbuchführung das nach Wertpapieren geführte ⇡ Depotbuch. Gegensatz: Personendepot …   Lexikon der Economics

  • Sonderverwahrung — Sonderdepot, Streifbanddepot; gesetzliche Grundform der ⇡ Wertpapierverwahrung (§ 2 DepotG). Der Verwahrer ist verpflichtet, die Wertpapiere unter äußerlich erkennbarer Bezeichnung jedes Hinterlegers gesondert von seinen eigenen Beständen und von …   Lexikon der Economics

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